Alltags-Fee Seniorenbetreung
Hoftr. 17 ; 41363 Jüchen-Otzenrath
01636814990 ; kontakt@alltags-fee.de
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für Dienstleistungen der Alltags-Fee Seniorenbetreuung
Stand: 31.05.2019
Hofstr. 17
41363 Jüchen
Tel: 0163-6814990
Email: konatakt@alltags-fee.de
Internet: Alltags-Fee.de
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Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die angebotenen Dienstleitungen der Alltagsfee Seniorenbetreuung.
Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.
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Dienstleistungsangebot
a. Die Alltagsfee Seniorenbetreuung bietet Dienstleistungen für Senioren und hilfsbedürftige Personen in und außerhalb deren Haushalte. Es werden keine medizinischen, pflegerischen oder vermögensbetreuende Leistungen angeboten.
b. Vertragspartner der Alltagsfee Seniorenbetreuung ist der jeweilige Auftraggeber, der nicht mit dem Leistungsnehmer personenidentisch sein muss. In diesem Falle ist der Leistungsnehmer berechtigt und verpflichtet, alle Leistungen abrufen, die in dem mit dem Auftraggeber vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind. Zeit und Ort der Leistung werden mit dem Leistungsnehmer abgestimmt.
c. Sämtliche mit der Alltagsfee Seniorenbetreuung vereinbarten Termine sind verbindlich. Bei kurzfristiger Absage durch den Kunden (Auftraggeber oder Leistungsnehmer) innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder bei Abwesenheit des Leistungsnehmers zum vereinbarten Termin werden pauschal 50% des beauftragten Leistungsumfangs in die Abrechnung genommen.
d. Der Dienstleister stellt das zur Leistungserbringung nötige Personal.
Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.
e. Die angebotenen Dienstleistungen werden individuell auf die jeweiligen Bedürfnisse und Wünsche des einzelnen Auftraggebers abgestimmt.
f. Die Alltags-Fee Seniorenbetreuung kann keinen Pflegedienst anbieten. Diese Leistungen müssen bei Bedarf durch andere Anbieter ergänzt werden.
Vertragsgegenstand
Ein Dienstleistungsvertrag zwischen der Alltagsfee Seniorenbetreuung und dem Auftraggeber kommt durch eine mündliche oder schriftliche Auftragsvereinbarung zustande. Die Dauer des Vertrages richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung, eine Kündigungsfrist wird nicht vereinbart.
Es steht der Alltagsfee Seniorenfee frei, auch für andere Kunden tätig zu werden.
Der Vertrag kann fristlos nach jedem Einsatz ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
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Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner
Die von der Alltags-Fee zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß denen im Leistungskonzept aufgeführten Tätigkeiten.
Kann die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags von der Alltags-Fee Seniorenbetreuung nicht geleistet werden, so hat sie dem Kunden unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Die Alltags-Fee Seniorenbetreuung bemüht sich, bei Urlaub oder Krankheit der zuständigen Mitarbeiterin dem Kunden eine Ersatzkraft zu stellen. Eine Gewährleistung dies am regulären Einsatztag umzusetzen, ist nicht möglich.
Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs bekunden. Nach Erhalt des Änderungswunsches wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Änderungswunsch unverzüglich zustimmen bzw. diesen ablehnen und gegebenenfalls begründen.
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Preise und Zahlungsbedingungen
Dienstleistungen werden zu dem im individuellen vereinbarten Rahmen zum vereinbarten Stundensatz und Zeitumfang monatlich fällig und berechnet, soweit nicht eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist. Die Rechnungslegung erfolgt in jedem Fall minutengenau anhand der unterzeichneten Leistungsnachweise. Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 60 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist die Alltags-Fee Seniorenbetreuung berechtigt Verzugszinsen zum zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz zu fordern.
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Verschwiegenheitsklausel
Die Alltags-Fee Seniorenbetreuung sichert zu, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen oder privaten Angelegenheiten des Kunden Stillschweigen zu wahren. Die Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und kann nur durch schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden. Darüber hinaus ist die Alltags-Fee Seniorenbetreuung verpflichtet, die ihr im Rahmen des Vertragsverhältnisses überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und vor Einsichtnahme durch Dritte zu schützen.
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Haftung
Die Alltags-Fee Seniorenbetreuung haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Alltags-Fee Seniorenbetreuung ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die Alltags-Fee Seniorenbetreuung in demselben Umfang.
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Gerichtsstand
Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
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10. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem Willen und Interesse beider Parteien am nächsten kommt.